Cookie Consent Banner

5 Punkte über das Tracking der Kundenbesuche

Messung helfen Ihrem Online Marketing bei der Aussteuerung
40-60 Prozent der europäischen Internetnutzer verweigern Werbe-Cookies aktiv. 2020 wurde vom BVG die europäische Rechtssprechung übernommen. Seit dem werden wir über visuell optimierte Cookie Consent Banner gebeten, unser Einverständnis abzugeben. Doch müssen wir das? Wann braucht eine Website eine Cookie Consent Zustimmung? Und welche Varianten stehen für das Business zur Verfügung? Wir geben Ihnen eine kurze Übersicht, damit Sie mit der Datenbasis Ihres Nutzerstammes arbeiten können.

1. Eine Zustimmung ist nicht immer erforderlich.
Sollte Ihre Website keine Messungen vornehmen, keine Social Media Buttons eingebunden haben, keine Google Karten nutzen, sind Sie in der Regel davon befreit. Eine ausdrückliche Benutzereinwilligung benötigen Sie, sobald Sie Dienste wie Google Analytics, Google Ads, Bing Ads, Facebook Ads, DV360, Adform und weitere nutzen. Dann benötigen Sie die explizite Einwilligung der Nutzer, da Ihre Website bei der Nutzung Cookies für personenbezogene Daten setzt.

2. Ein einfacher Cookie-Banner reicht leider nicht mehr aus!
Arbeitet Ihre Website mit Analysetools und Social Media Ads, reicht eine reine Information darüber, dass Daten erhoben werden, nicht mehr aus, so die Rechtssprechung der Aufsichtsbehörden. Doch viele Cookie-Banner funktionieren leider noch genau so! Deswegen Achtung: Websites enthalten heute gern Website-Tracking, Conversion- und Remarketing-Pixel, Dienste wie Google Analytics, Google Ads, Bing Ads, Facebook Ads, DV360, Adform und weitere.

3. Sobald Sie Ihre Marketingaktionen tracken, benötigen Sie die freiwillige, explizite Einwilligung der Nutzer.
Um das Besuchsverhalten Ihrer Kunden auszuwerten, wurden Consent Management Plattformen (CMP) geschaffen, die das Tracking steuern. Externe Anbieter bieten diese CMPs als PlugIn für Websites kostenpflichtig an, idealer Weise mit Cloud-Dienst und einem Abo-Betriebsmodell. Diese CPM als zentrale Plattform übernimmt dann die Aussteuerung des Trackings, das Einschalten oder Ausschalten einzelner Bereiche. Ihr Nutzer kann selbstständig auswählen, welche Cookies bei ihm auf dem Gerät geladen werden dürfen und welche nicht. Er kann jederzeit dem ausgewähltem Tracking widersprechen.

4. Eine erzwungene Cookie-Trackingzustimmung ist nicht erlaubt.
Sogenannte Cookie Walls sind nicht gestattet, wenn eine Webseite besucht wird. Ihre Website muss auch ohne ein Einverständnis besucht werden können. Das Banner bleibt dann zwar störend sichtbar, aber der User wird nicht getrackt und läuft unter dem Radar. Mit einer CMP (Consent Management Plattform) informieren Sie den Nutzer über die auf Ihrer Website verwendeten Cookies, holen dessen Einverständnis zur Erfassung ein und speichern die Zustimmung rechtssicher ab. Erst danach werden die vom User zugelassenen Cookies ausgespielt und dessen Daten erfasst.

5. Mit Gestaltung können Sie die Zustimmung beeinflussen.
Damit möglichst viele User eine Zustimmung aussprechen, gibt es verschiedene Gestaltungsvarianten und vorformulierte Auswahlen. Bessere CMPs bieten Gestaltungsoptionen mit an, sodass Sie die Cookie Abfrage dem Webdesign anpassen können. In der Gestaltung liegt Ihre vorausgewählte Kapazität an Cookies optimiert vor, so dass der Kunde dieser schnell zustimmt. Weitere Optionen kann der User über die Auswahl selber treffen. Doch: Eine aktive und freiwillige Einwilligung ist immer notwendig.

TIPP: Und so prüfen Sie, ob eine Website Cookies verwendet:
Im Browser Chrome, Firefox oder Safari sehen Sie im Reiter „Speicher“ die verwendeten Cookies. Alternativ gibt es Onlineservices wie: www.cookiebot.com